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Gestaltungsberatung - regelmäßige Überprüfung der bestehenden rechtlichen Organisation des Unternehmens im Hinblick auf Änderungen des Steuerrechts
- laufende Steuerplanung zur Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung
- Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen geplanter unternehmerischer Maßnahmen bis hin zu Unternehmensverkäufen und anderen M&A-Transaktionen
- Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung
Laufende Steuerberatung - Unterstützung des Mandanten bei der Erfüllung der auferlegten steuerlichen Verpflichtungen
- Überprüfung von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden auf Rechtmäßigkeit und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
- Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen
- Ausfertigung bzw. Überprüfung von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen
Jahresabschluss und Buchführung - Allround-Service in der Finanz- und Betriebsanlagenbuchhaltung, auf Wunsch auch vor Ort im Unternehmen
- auf Wunsch monatliche BWA-Meetings zur Besprechung der wirtschaftlichen Lage und ggf. Erarbeitung von Korrekturmaßnahmen
- Einrichtung von Kostenstellenrechnungen
- Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen nach HGB oder US-GAAP/IAS mit Erteilung einer berufsüblichen Bescheinigung
- Einrichtung von US-GAAP/IAS
- Erstellung von Eröffnungs- und Auseinandersetzungsbilanzen
- Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz oder die Ableitung des steuerlichen Ergebnisses vom Handelsbilanzergebnis
- Erstellung eines Finanz- und Vermögensstatus
- Allround-Service in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung einschließlich der Sozialversicherungsberatung, auch projektweise.
Sonstige Leistungen - Stellungnahmen und Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen
- Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Bearbeitung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe sowie Vertretung vor den Finanzgerichten und/oder dem Bundesfinanzhof
- Treuhand-Tätigkeiten
- Subventionsberatung
Wirtschaftsprüfung
- Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen mit Erteilung berufsüblicher Bestätigungsvermerke sowie Erstattung von Prüfungsberichten
- Prüfungen der US-GAAP-Accounts und IFRS-Abschlüsse
- Revision von Buchführungen
- Prüfung interner Kontrollsysteme
- EDV-Systemprüfungen
- Unterschlagungsprüfungen
- Sonderprüfungen und interne Revisionstätigkeiten
- Prüfung von Maklern, Bauträgern und Finanzdienstleistern
- Due Diligence
- Prüfungen nach HGrG
- Gründungs- und Umwandlungsprüfungen nach dem Aktienrecht
- Prüferische Durchsicht von Jahres- und Quartalsabschlüssen
Rechtsgrundlagen
Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. § 1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest. Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden. Für Privatpersonen gibt es alternativ zur Steuerberatung auch die Lohnsteuerberatung, meist von Vereinen durchgeführt. Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes - und zwar der Sicherung des Steueraufkommens. Dieser staatliche Eingriff ist in Europa nahezu einzigartig und bietet immer wieder Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der einen und durch die Berufsverbände der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.
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